Die 10 besten Steuertipps sind jedes Jahr bei der Erstellung der Steuerklärung wichtig. Zehn Tipps, die Steuern sparen helfen und die Steuerzahler in den Business-News finden. Mit diesen Tipps haben Steuerzahler die Chance, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen.
Steuertipps für Kleinverdiener und Alleinerziehende
Die 10 besten Steuertipps enthalten wertvolle Hinweise auf die Jahreslohnsteuer bei Kleinverdienern. Zu Kleinverdienern gehören die Menschen, die teilzeitbeschäftigt oder nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Das Jahreseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer – zu viel bezahlte Lohnsteuer erstattet das Finanzamt an den Steuerzahler. Alleinerziehende können bei der Steuererklärung einiges absetzen. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder verringert sich die Lohnsteuer um
- 494 Euro beim ersten Kind,
- 669 Euro bei zwei Kindern und um
- 220 Euro zusätzlich ab dem dritten Kind.
Sowohl die AEAB als auch die AVAB erstattet das Finanzamt in Form einer Negativsteuer. Absetzbar sind die Kosten für die Kinderbetreuung. Diese findet in einer institutionellen Einrichtung statt oder bei Tageseltern. Dazu zählen nicht die Großeltern und Babysitter. Die Kosten für Privatschulen und Internate sind nur in Ausnahmefällen absetzbar.
Steuertipps für unterhaltspflichtige Personen und Pendler
Personen, die Kinder haben, aber nicht mit ihnen im gleichen Haushalt wohnen, sind unterhaltspflichtig. Bei der Steuererklärung können diese Personen einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Vorausgesetzt der Wohnort der Kinder ist in einem Land der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Die besten Steuertipps enthalten auch Informationen zur Pendlerpauschale und Spenden. In Österreich können Steuerzahler Spenden bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent ausgerichtet auf das Einkommen des Vorjahres steuerlich absetzen. Die Kirchenbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro. Die Pendlerpauschale bezieht sich auf die Arbeitnehmer, die zwischen Wohnort und Arbeitsstelle täglich pendeln. Die große Pendlerpauschale bezieht sich auf einen Arbeitsweg von mindestens 20 Kilometern; die kleine Pauschale gibt es ab zwei Kilometer Entfernung. Vorausgesetzt, der Steuerzahler benutzt zur Hälfte öffentliche Verkehrsmittel.
Aus- und Weiterbildungen sowie weitere Steuertipps
Aus- und Weiterbildungskosten, die aus beruflichen Gründen erfolgten und bereits bezahlt sind, kann der Steuerpflichtige als Werbungskosten absetzen. Die Kursgebühren sowie die Kosten für die Unterlagen, Lehrmaterial sowie Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung stehen, sind abzugsfähig. Ein privater Computer, beruflich genutzt, schreibt der Steuerpflichtige über mehrere Jahre nach AfA ab. Für die private Nutzung zieht der Steuerpflichtige einen Teil – etwas 40 Prozent – vom Kaufpreis ab. Die Betriebsratsumlage gehört zu den „Sonstigen Webungskosten“ und kann sich dort steuersenkend auswirken. Die 10 besten Steuertipps beinhalten die Rubriken Krankheit, Versicherung, Vorsorge sowie Geldanlagen wie beispielsweise Aktien. Die Kosten für Krankheit und Behinderung sind bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen. Kosten für Diätverpflegung, Krankenhausaufenthalt und Medikamente sind mit Belegen geltend zu machen.