Den Firmenwagen benutzen Mitarbeiter sowohl für geschäftliche, als auch für private Zwecke. Dabei bestimmt eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs. Regulär anfallende Kosten – Benzin, TÜV und Kfz-Steuer – übernimmt das Unternehmen. Für vom Arbeitnehmer verursachte Schäden haften Sie als Dienstwagen-Nutzer nach dem Grundsatz der Arbeitnehmerhaftung. Bei nicht nachweisbarer Schuld übernimmt Ihr Vorgesetzter die Kosten. Benutzen Sie Ihren Firmenwagen für private Zwecke, eignet sich ein Fahrtenbuch für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Eine Alternative dazu bildet die Einprozentregelung.
Der Firmenwagen und die auftretenden Steuern
Bei einer privaten Nutzung des Dienstwagens greifen grundlegende Regeln zur Versteuerung. Dabei gibt die Fahrt vom eigenen Zuhause zum Arbeitsplatz nicht als Privatfahrt. Um den geldwerten Vorteil zu versteuern, kommt vorwiegend die Einprozentregelung zum Tragen. Dabei bezieht sich der Steuersatz auf einen Prozent des Brutto-Inlands-Preises des Fahrzeugs. Die Führung eines Fahrtenbuches sorgt für eine explizite Aufschlüsselung der privaten und geschäftlichen Nutzung.
Der Arbeitgeber versteuert die Abgabe des Firmenwagens über die Umsatzsteuer. Es handelt sich um eine unentgeltliche Wertabgabe, die drei Steuerformen ermöglicht:
- Pauschal-Versteuerung nach der Einprozentregelung,
- eine Berechnung aufgrund des Fahrtenbuchs,
- nach sachgerechter Schätzung.
Um die Einprozentregelung zu nutzen, gilt eine Anschaffungsrechnung inklusive Umsatzsteuer als Grundlage. Diese bezieht sich auf den Wert lohnsteuerlicher Ziele. Eine Grauzone bildet die Fahrt zwischen Ihrem Wohn- und Arbeitsort. Im Regelfall erfolgt eine Abrechnung über einen monatlichen Pauschal-Prozentsatz des Fahrzeugpreises je gefahrenen Kilometer.
Der Firmenwagen und das Fahrtenbuch
Der sorgsame Umgang mit dem firmeneigenen Wagen stellt eine Voraussetzung für dessen Nutzung dar. Wofür Sie den Dienstwagen auch nutzen – seine Wartung übernehmen Sie als Fahrer. Sie sorgen für die richtigen Reifen oder die passende Ausbesserung bei Schäden. Im Internet helfen Ihnen Anbieter beim fälligen Service nach dem Winter. Einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf das Führen eines Fahrtenbuches, halten Sie sich an die wichtigsten Grundregeln. Schreiben Sie ausschließlich explizite Fakten – Datum und Fahrziel – in das Buch. Dem Namen nach liegt das Fahrtenbuch zwingend in Buchform vor, welches Sie über das gesamte Jahr lückenlos führen.
Bei einer Dienstfahrt tragen Sie neben dem Ziel und dem Datum der Tour den Kilometerstand vor und nach der Fahrt ein. Schreiben Sie den Grund der Reise auf und halten Sie Umwege fest. Eine umfassende Dokumentation verhindert einen fragwürdigen Kilometerstand, der Ihnen beim Finanzamt Ärger einhandelt. Ihren Fahrtzweck geben Sie bei einer privaten Reise nicht an. Hier genügt der Kilometerstand vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt.