Patente beantragen – Was man alles wissen sollte

Redaktion

Sie haben eine innovative Geschäftsidee, die den Markt revolutionieren könnte? Erfindungen und technische Innovationen, die das Leben von Menschen erleichtern, sind immer gefragt. Wer von seiner Idee 100%ig überzeugt ist und ein Patent anmelden möchte, sollte sich vorab umfassend informieren. Wir zeigen Ihnen, welche Kriterien Sie für die Patentanmeldung erfüllen müssen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Was ist eigentlich ein Patentschutz?

Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Wer ein Patent anmeldet, schützt sein Produkt bzw. seine Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Für die Erfindung, auf die Sie ein Patent angemeldet haben, genießen Sie innerhalb dieses Zeitraums Patentschutz. Sie bekommen also ein Exklusivrecht für die Verwertung dieser Erfindung. Wer Übersetzungen für Patente von Profis anfertigen lässt, kann sein Patent an Patentämtern weltweit anmelden.

Welche Kritieren müssen erfüllt sein, um ein Patent anzumelden?

Um einen Patentschutz zu rechtfertigen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die Neuheit der Erfindung, die erfinderische Tätigkeit sowie die gewerbliche Verwertbarkeit müssen nachgewiesen werden.

1. Neuheit der Erfindung

Wer ein Patent anmelden möchte, hat die Aufgabe, dem Patentamt die Neuheit der Erfindung zu erklären. Ein neues Produkt erfüllt dann das Kriterium „Neuheit“, wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt ist. Es darf also nicht zum bekannten Stand der Technik zählen. Wurde die Erfindung bereits benutzt oder ausgestellt, verhindert das ebenfalls den Patentschutz.

2. Erfinderische Tätigkeit

Neben der „Neuheit“ stellt auch die „erfinderische Tätigkeit“ ein wichtiges Kriterium dar. Dieses ist dann erfüllt, wenn sich die Erfindung für den Fachmann nicht aus dem derzeitigen Stand der Technik ergibt. Mit derzeitigem Stand der Technik ist alles gemeint, was vor dem Tag der Patentanmeldung bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

3. Gewerbliche Anwendbarkeit

Dabei handelt es sich um die praktische Verwertbarkeit der Erfindung im Rahmen einer Geschäftsidee. Die Erfindung muss also tatsächlich auf einem bestimmten Gebiet genutzt werden können. Ideen, die nicht funktionieren, deren Umsetzung keine Erzeugnisse auf den Markt bringt oder schlicht nicht umsetzbar sind, sind somit ausgeschlossen von der Patentanmeldung.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster kann häufig schneller erlangt werden als das Patent. Daher wird es gerne auch als „kleines Patent“ oder „Patent light“ bezeichnet. Es unterscheidet sich in einigen Punkten vom normalen Patent. Während die Prüfung eines Patents mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann, kann ein Gebrauchsmuster oft schon nach wenigen Wochen registriert werden.

Ein Gebrauchsmuster kann nur für technische Gegenstände erteilt werden – nicht für Herstellungs-, Produktions- oder Messverfahren. Zudem ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht. Kriterien wie Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit werden daher nicht überprüft.

Achtung: Die Gebrauchsmuster-Registrierung geht zwar um einiges schneller, allerdings besteht die Schutzwirkung dann nur innerhalb Deutschlands und nicht EU-weit bzw. weltweit wie bei einem Patent.

Welche Unterlagen benötige ich zur Patentanmeldung?

Das Patentamt prüft Ihre Patentanmeldung eingehend und gründlich. Um ein Patent anmelden zu können, sind daher umfangreiche Unterlagen erforderlich:

-Technische Beschreibung Ihrer Geschäftsidee

-Patentansprüche

-Evtl. Zeichnungen Ihrer Idee

-Erfinderbezeichnung Ihrer Idee

-Zusammenfassung der Geschäftsidee (nicht mehr als 1.500 Zeichen)

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Patent anzumelden?

Wann gilt eine Idee als patentreif? Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Wann der richtige Zeitpunkt ist, hängt vom Fachgebiet Ihrer Erfindung ab. Den Fachbereich legen allerdings nicht Sie fest, sondern das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Welches Fachgebiet festgelegt wird, hängt wiederum von Ihrer Beschreibung ab. Wann der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung ist, hängt also von den Gepflogenheiten im jeweiligen Fachbereich zusammen. Lassen Sie sich am besten von einem Patentanwalt oder -anwältin über den richtigen Zeitpunkt beraten.

Häufige Fehler beim Patent anmelden vermeiden

Eine Patentanmeldung kann auch misslingen. Wir zeigen Ihnen, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten, damit die Patenterteilung ein Erfolg wird.

1. Fehler: Fehlende Beschreibung oder unklare Formulierung

Wer ein Patent einreicht, sollte idealerweise eine vollständige Beschreibung in Textform verfassen. Die Kerngedanken der Erfindung müssen klar und nachvollziehbar beschrieben werden. Verzichten Sie auf nichtssagende oder schwammige Formulierungen. Circa fünf Seiten im Format DIN A4 sollten ausreichen, um Ihre Erfindung ausreichend zu beschreiben. Durch Skizzen lässt sich die Beschreibung ideal ergänzen.

Tipp: Die Beschreibung kann später als Grundlage für die Ausarbeitung der Anmeldeschrift dienen.

2. Fehler: Veröffentlichung der Erfindung vor Patentanmeldung

Ein großer Fehler, der leider immer wieder passiert. Die Erfindung wird veröffentlicht und erst dann das Patent eingereicht. In solch einem Fall ist das Kriterium der „Neuheit“ nicht mehr erfüllt, weshalb die Patenterteilung häufig misslingt. Selbst wenn Sie nur Teile Ihrer Erfindung veröffentlicht haben, gefährdet das die Patenterteilung.

3. Fehler: Rechte an der Erfindung nicht regeln

Häufig sind mehrere Personen an einer Erfindung beteiligt. Umso wichtiger ist es daher, die Rechte an der Erfindung zu regeln. Klären Sie, wer was mit der Erfindung machen darf und wer welche Zahlungen an wen leistet. Durch das Festhalten von Regelungen in einem schriftlichen Vertrag vermeiden sie späteres Konfliktpotential.

4. Fehler: Keine Bewertung durchführen

Ein weiterer häufiger Fehler während der Patentanmeldung ist die fehlende Bewertung des Patents. Die Aussichten auf Patenterteilung und wirtschaftlichen Erfolg müssen im Vorfeld der Patentanmeldung bewertet werden. Eine mangelnde Bewertung ist oftmals für das Scheitern im Prüfungsverfahren verantwortlich. Recherchieren Sie also bereits vorab umfassend in der Patentliteratur, um späteren Frust zu vermeiden und Kosten einzusparen. Nur weil sie glauben, dass es etwas Ähnliches noch nicht gibt, muss das nicht der Realität entsprechen. Recherchieren Sie daher unbedingt gründlich.

5. Fehler: Patentierungsstrategie nicht sinnvoll

Niemand würde ein Haus ohne Bauzeichnungen, Statik und ordentliche Planung errichten. Genauso sollten Sie auch bei der Patentanmeldung vorgehen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, benötigen Sie eine sinnvolle Patentierungsstrategie. Eine Patentierungsstrategie, die nicht zum Geschäftsmodell passt, wird nicht von Erfolg gekrönt sein. Wer zum Beispiel zu viele LÄnder auswählt, kann sein zur Verfügung stehendes Budget rasch überschreiten. Wer hingegen wichtige Länder oder Regionen im Rahmen des Patentverfahrens auslässt, kann eine Erfindung für Lizenznehmer schnell uninteressant sein.

6. Fehler: Keine solide kaufmännische Grundlage

Sind Entwicklung, Produktion, Marketing oder Vertrieb mangelhaft, sind Patente in der Regel nutztlos. Bevor ein Patent angemeldet wird, ist es daher wichtig, eine clevere Strategie für die wirtschaftliche Umsetzung auszuloten. Häufig müssen Ideen z.B. noch weiterentwickelt werden oder mehr Geld ins Marketing investiert werden. Nur eine solide kaufmännische Grundlage rechtfertigt die Investion in Schutzrechte. Gibt es noch Stolpersteine im Marketing, in der Produktion und Co., dann wird die Patenterteilung nicht von Erfolg gekrönt sein und es handelt sich vielmehr um reine Spekulation.